Für eine humanitäre Zukunft
Der Verein Tibetfreunde sorgt dafür, dass Ihre Spende, Ihr Legat oder Ihre Erbschaft sinnvollen Projekten und damit den von uns unterstützten Kindern, Müttern, alten Menschen und sozial Benachteiligten in Indien und Nepal zu Gute kommt. Und dies bei praktisch null Verwaltungsaufwand.
Der Grund: Unsere Vorstandsmitglieder und Projektverantwortlichen arbeiten ehrenamtlich und sie stehen für Werte wie kulturelle Verständigung, Weltoffenheit und soziale Verantwortung ein.
Wie Sie mit uns in Kontakt treten
Der Verein Tibetfreunde ist deshalb der richtige Ansprechpartner für Sie, wenn Sie bei Ihrer Nachlassplanung nach einer Organisation Ausschau halten, die schon seit Jahren erfolgreich und verlässlich zukunftsgerichtete humanitäre Projekte in Indien und Nepal unterstützt.
Unsere Arbeit stützt sich auf drei wichtige und bewährte Pfeiler: finanzielle Transparenz, unkomplizierte Hilfe vor Ort sowie zukunftsorientierte Projekte für bedürftige Menschen.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Frau Gaby Taureg freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme: gaby@oldtibetfreunde.interweavers.ch Tel. 062 751 02 93. Sie wird Sie über die Projekte informieren können und Ihnen auch bei juristischen Grundfragen behilflich sein.
Verlangen Sie von uns zusätzliche Informationen im Voraus. Wir schicken Ihnen gerne die Jahresberichte der vergangenen Jahre.
Sprechen Sie uns bitte an unseren Anlässen an und informieren Sie sich gern in Ihrem Umfeld über unsere Arbeit.
Befreiung von der Erbschaftssteuer
Verein Tibetfreunde ist von der Steuerverwaltung Kanton Bern als gemeinnützig im Sinne von Art.23 Abs.1 Ziff.9 des Gesetzes über die direkten Staats- und Gemeindesteuern (StG) und Art.6 Abs.1 Ziff.5 des Gesetzes über die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ESchG) anerkannt und demzufolge von den direkten Staats-und Gemeindesteueren und den Erbschafts- und Schenkungssteuern befreit.
Für das Minimum und das Maximum Ihrer Spende oder Ihres Legates, das für Steuerbefreiung in Ihrem Kanton in Betracht kommt, können Sie sich auf der Website der Organisation Spendenspiegel. informieren.
Auf Ihren Wunsch können wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zusenden für Spenden oder Legate, die über unseren Verein bezahlt wurden.
Einige Tipps und ein kleines Glossar
- Nachlass: Bezeichnet die Gesamtheit ihres materiellen Besitzes, welchen Sie Ihren Nachkommen oder einem guten Zweck vermachen können. Eine rechtzeitige Nachlassplanung ist nötig, um einen sorgfältigen Umgang mit Ihrem Vermögen sowie die Realisierung der besten Wirkung zu gewährleisten.
- Erbschaft: Es bestehen verschiedene Möglichkeiten den Nachlass zu regeln. Grundsätzlich ist es möglich, eine Hilfsorganisation als Mitglied der Erbengemeinschaft zu nennen. Geregelt muss dann der Anteil mit welchem diese Organisation an der Erbschaft bzw. Nachlass partizipiert. Als Form ist diese Lösung weniger beliebt bei Hilfsorganisationen.
- Legate: Dies ist die häufigste Form einer Zuwendung und sie wird im Gesetz als „Vermächtnis“ bezeichnet. Die Hilfsorganisation wird bei dieser Lösung mit einem bestimmten Betrag (oder einem Grundstück oder Kunstwerk) berücksichtigt.
- Testament: Die einfachste und kostengünstigste Form einer Erbverfügung ist das „eigenständige frei wiederrufbare“ Testament. Diese muss von A bis Z mit der Hand geschrieben sein. Nicht vergessen: Ort, Datum, Unterschrift, allfällige Nachträge mit Ort und Datum versehen.
- Willensvollstrecker: Denken Sie daran, auch einen Willensvollstrecker zu ernennen
- Rechtsgültigkeit: Am besten fragen Sie nach Abfassung Ihres Testaments einen Anwalt, Notar oder Finanzberater, ob Ihr Entwurf den Rechtsvorschriften genügt.
Für eine sehr ausführliche Auflistung aller juristischen Aspekte siehe hier http://www.vermaechtnis.ch/checkliste