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Ausser einer individuellen Spende können Sie eine Schenkung an uns veranlassen !

Freude (Artist: T.Sharp)

Freude (Artist: T.Sharp)

Aus Anlass eines 50.Geburtstages, eines 40-jährig Amtsjubiläums, einer 25-jährigen Ehe oder irgendeines anderen gedenkwürdigen Tages, wurde schon durch einige unserer Mitglieder oder Interessenten Ihren Freunden und Bekannten anstelle eines Geschenkwunsches die Adresse des Vereins TIBETFREUNDE gegeben, mit der Bitte um eine Spende.
Unser Verein ist sehr dankbar für jede Initiative dieser Art. Selbstverständlich werden alle Spenden durch uns verdankt, und der Initiator erhält nach einem Monat eine Liste der Spender, nach Wunsch mit oder ohne Angabe der einzelnen Beträge.
Auf Wunsch können wir Ihnen vorher eine Anzahl bezeichneter Einzahlungsscheine schicken, zum Beispiel: „50.Geburtstag Ueli Wettermann“.

Wenn Sie sich für eine solche Aktion entscheiden, nehmen Sie bitte Kontakt auf mit Frau Gaby Taureg  und sie setzt sich umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die Details zu besprechen:

  • den gewünschten Text
  • die gewünschte Anzahl Einzahlungsscheine
  • vorbedruckt oder nicht

Schenk2Eine Variante die uns zu Ohren kam: eine Patin hat verzichtet, Weihnachtsgeschenke zu machen und hat Ihre Verwandten und Freunde informiert, dass sie anstelle Geschenke zu kaufen, eine Patenschaft für einen alten, bedürftigen Tibeter Flüchtling übernimmt. Hier ein Ausschnitt ihres Briefes:
„Es ist schwierig, ein Geschenk zu finden, das meiner Dankbarkeit für Eure Freundschaft gerecht wird – Freundschaft, die mir das ganze Jahr über von Euch entgegengebracht wurde.
Diese Weihnachten schenke ich Euch allen ein kleines Stück eines Jahres in einen Leben des Tibeters Tsewang. Er . . . . „

Steuerbefreiung

Studenten 200Verein TIBETFREUNDE ist gemäss dem Schreiben vom 12.Februar 1991 von der kantonalen Steuerverwaltung als gemeinnützig im Sinne von Art.23 Abs.1 Ziff.9 des Gesetzes über die direkten Staats- und Gemeindesteuern (StG) und Art.6 Abs.1 Ziff.5 des Gezetzes über die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ESchG) anerkannt und demzufolge von den direkten Staats-und Gemeindesteueren und den Erbschafts- und Schenkungssteuern befreit.
Für das Minimum und das Maximum Ihrer Spende oder Ihres Legates, das für Steuerbefreiung in Ihrem Kanton in Betracht kommt, sehen Sie bitte im Internet nach.
Auf Ihren Wunsch können wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zusenden für Spenden oder Legate, die über unseren Verein bezahlt wurden.

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